FÜHRERSCHEINKLASSE - B
FÜHRERSCHEINKLASSE - B
Sie dürfen mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag und die praktische Prüfung 1 Monat vorher abgelegt werden.
Ausnahme hier ist das begleitete Fahren ab 17 (BF 17), diese Ausbildung dürfen Sie bereits mit 16 1/2 Jahren beginnen.
Ausnahme hier ist das begleitete Fahren ab 17 (BF 17), diese Ausbildung dürfen Sie bereits mit 16 1/2 Jahren beginnen.
Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist kein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich!
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor, jedoch soll ein sicheres Bedienen und Beherrschen des Fahrzeuges erreicht werden. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Ihren individuellen Fähigkeiten.
Theoretische Ausbildung:
Grundstoff á 90 Minuten
- Persönliche Voraussetzungen, Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Grundregel, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- Vorfahrt
- Verkehrsregelungen
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Andere Teilnehmer am Straßenverkehr
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten Fahrmanöver
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen
- Lebenslanges Lernen
Klassenspezifischer Stoff á 90 Minuten
- Technische Bedingungen, Persönliche Voraussetzungen
- Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, umweltschonender
Umgang mit Kraftfahrzeugen
Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sind, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Stunden à 45 Minuten auf der Autobahn
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültiges Personaldokument
- biometrisches Lichtbild (entsprechend gültiger Passverordnung)
- einen Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Antragsteller unter 18 Jahren
- Name und Anschrift der Fahrschule (Von der Fahrschule erhalten Sie die Antragsformulare.)
- Bearbeitungskosten bis zu 50,50 EUR (je nach Aufwand)
Eine Checkliste finden Sie hier, nachdem Sie sich bei uns angemeldet haben.
Einen Termin auf der Führerscheinstelle Leipzig können Sie hier beantragen.
Die Gültigkeit des Führerscheins (vergleichbar mit dem Personalausweis) beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.
Einen Termin auf der Führerscheinstelle Leipzig können Sie hier beantragen.
Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt 2 Jahre.
Die Probezeit beträgt 2 Jahre.
Ist die Ausbildung für die Klasse B erfolgreich abgeschlossen worden, dürfen Sie:
Kraftfahrzeuge
(ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t und acht Sitzplätze, außer dem Fahrersitz fahren. Anhänger dürfen bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mitgeführt werden wenn, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt. Hat der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5t nicht übersteigen.
Für andere Kombinationen kann die Berechtigung B96 oder die Klasse BE erworben werden.
Für andere Kombinationen kann die Berechtigung B96 oder die Klasse BE erworben werden.
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.
Fahrzeuge der Klasse AM (dürfen ohne Begleitperson gefahren werden):
Zweirädrige Kleinkrafträder
mit einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h oder einem Elektromotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum und einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h oder einem Elektromotor / Dieselmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h oder einem Elektromotor / Dieselmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung und einer Leermasse von maximal 350 kg.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum und einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h oder einem Elektromotor / Dieselmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h oder einem Elektromotor / Dieselmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung und einer Leermasse von maximal 350 kg.
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
Kleinkrafträdern
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträdern nach ehemaligem DDR-Recht mit 50 cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, wenn sie vor dem 01.Januar 1991 erstmals in Betrieb genommen wurden. Als Nachweis ist ein Versicherungsnachweis der DDR erforderlich.
Kleinkrafträdern nach ehemaligem DDR-Recht mit 50 cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, wenn sie vor dem 01.Januar 1991 erstmals in Betrieb genommen wurden. Als Nachweis ist ein Versicherungsnachweis der DDR erforderlich.