Klasse BE

FÜHRERSCHEINKLASSE - BE

Sie dürfen mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse BE  mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Mit begleitetem Fahren ab 17 kann schon mit  16 1/2 Jahren begonnen werden.
Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist die Klasse B erforderlich!
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor, jedoch soll ein sicheres Bedienen und Beherrschen des Fahrzeuges erreicht werden. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Ihren individuellen Fähigkeiten.

Die Ausbildung umfasst:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 1 Stunden à 45 Minuten auf der Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiges Personaldokument
  • biometrisches Lichtbild (entsprechend gültiger Passverordnung)
  • einen Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Karteikartenabschrift der Behörde, die den Papierführerschein ausgestellt hat, wenn Sie keinen                                 Kartenführerschein haben.
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Antragsteller unter 18 Jahren
  • Name und Anschrift der Fahrschule (Von der Fahrschule erhalten Sie die Antragsformulare.)
  • Bearbeitungskosten bis zu 50,40 EUR (je nach Aufwand)
Eine Checkliste finden Sie hier, nachdem Sie sich bei uns angemeldet haben.
Einen Termin auf der Führerscheinstelle Leipzig können Sie hier beantragen.

Die Gültigkeit des Führerscheins (vergleichbar mit dem Personalausweis) beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.

Ist die Ausbildung für die Klasse BE erfolgreich abgeschlossen, dürfen Sie:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 3500 kg betragen. Außerdem dürfen Sie Anhänger mit 2 Achsen mitführen.

Fahrzeuge der Klasse B

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t und acht Sitzplätze, außer dem Fahrersitz fahren. Anhänger dürfen bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mitgeführt werden wenn, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt. Hat der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5t nicht übersteigen.

Für andere Kombinationen kann die Berechtigung B96 oder die Klasse BE erworben werden.
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM, B und L mit eingeschlossen.

Fahrzeuge der Klasse AM:

Zweirädrige Kleinkrafträder mit einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit  von maximal 45 km/h oder einem Elektromotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung.

Dreirädrige Kleinkrafträder
mit einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum und einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h oder einem Elektromotor / Dieselmotor  mit maximal 4 kW Nenndauerleistung.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
mit einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit  von maximal 45 km/h oder einem Elektromotor / Dieselmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung und einer Leermasse von maximal 350 kg.

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Kleinkrafträdern nach ehemaligem DDR-Recht mit 50 cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, wenn sie vor dem 01.Januar 1991 erstmals in Betrieb genommen wurden. Als Nachweis ist ein Versicherungsnachweis der DDR erforderlich.

Doch eine andere Klasse:

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